Rechteinhaber / Urheber
Presse, Medien und Fotografen

Ihre Rechte

  • Presserecht/ Medienrecht
    Sie sind journalistisch/ redaktionell tätig, publizieren in „klassischen“ Formaten oder nutzen „neue Medien“ wie blogs oder Foren.
  • Persönlichkeitsrechte
    Als in der Öffentlichkeit stehende Person sind Sie oder ihr Unternehmen von falscher oder unzulässiger Berichterstattung betroffen.
  • Urheber- und Leistungsschutzrechte
    Als Wortautoren oder Fotografen genießt Ihre Arbeit regelmäßig Urheber- oder Leistungsschutz. Diese Rechte bedürfen einer optimalen Verwertung.
  • Bildnisschutz/ Fotorecht
    Die rechtssichere Verwertung von Fotografien setzt häufig die Einwilligung zur Veröffentlichung durch die abgebildeten Personen oder durch Rechteinhaber voraus.









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Unsere Leistung

  • Beratung und Vertretung
    Wir beraten Sie über rechtliche Privilegien, Verantwortungen und begutachten Artikel. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab.
  • Schnelle Reaktion
    Ihr Recht auf Gegendarstellung, Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld setzen wir zügig und konsequent durch.
  • Verhandeln und Erstellen von Verträgen
    Wir verhandeln und erstellen Verlags- und Lizenzverträge. Bei bereits bestehenden Verträgen helfen wir bei Nachverhandlungen und prüfen Kündigungsmöglichkeiten.
  • Vertragsgestaltung und -anpassung
    Wir prüfen, erstellen und verhandeln „release“-Verträge und AGB‘s. Wir beraten Sie zudem, welche Ihrer Fotografien ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden können. Wir setzen Ihre Rechte bei unzulässigen Veröffentlichungen durch.

Vergütung


Informationen zur Vergütung finden Sie hier.