Rechteinhaber / Urheber
Know-how-Inhaber

Ihre Rechte

  • Leistungsschutz
    Sie entwickeln Ideen und entwerfen Konzepte für Dritte. Im Vorfeld Ihrer Umsetzung besteht hier oft kein Urheberschutz. Schutzrechtsanmeldungen sind oft wirtschaftlich sinnlos. Ihr „Know-how“ kann dennoch gesichert werden.
  • Betriebsgeheimnisse
    Ihr betriebliches Know-how ist zudem strafrechtlich gegen die unberechtigte Verwertung geschützt. Überdies können Sie sich auch gegen die unlautere Abwerbung von Wissensträgern in Ihrem Unternehmen zur Wehr setzen.
  • Rechteinhaber im Arbeitsverhältnis
    Besondere Spannungsverhältnisse entstehen, wo Arbeitnehmer als Erfinder, Gestalter oder Programmierer tätig sind, und der gerechte Ausgleich mit dem Arbeitgeber herzustellen ist.


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Unsere Leistung

  • Erarbeitung von Schutzstrategien
    Wir prüfen Ihre Alternativen zu teuren und zeitintensiven Schutzrechtsanmeldungen. Im Verletzungsfall setzen wir Ihre Rechte durch.
  • Zivilrechtsschutz und Strafverfolgung
    Wir übernehmen für Sie die zivil- und strafrechtliche Verfolgung beim Verrat von Betriebsgeheimnissen oder der unerlaubten Vorlagenverwertung und gehen gegen unzulässiges Headhunting vor.
  • Konfliktprävention
    Wir prüfen und erstellen Verträge um bereits im Vorfeld potentielle Konflikte zu vermeiden.

Vergütung


Informationen zur Vergütung finden Sie hier.